Kircheneintritt

Kircheneintritt

 

Sie sind nicht Mitglied unserer Kirche und haben sich schon einmal überlegt, Mitglied in unserer evangelischen Landeskirche zu werden?

Sie sind vor Jahren aus unserer Kirche ausgetreten und überlegen es sich, ob Sie wieder in unserer evangelischen Kirche eintreten möchten?

Vielleicht möchten Sie heiraten und merken auf einmal, dass Gottes Segen Ihnen dabei wichtiger ist als Sie dachten?

Vielleicht spüren Sie, dass es doch nicht so einfach ist, den Glauben allein zu leben?

Vielleicht haben  Sie eine positive Erfahrung mit Kirche gemacht, die Ihre Haltung verändert hat?

Vielleicht haben SIe verschiedene Glaubenswege ausprobiert und dabei gemerkt, dass der christliche Glaube Ihnen doch wichtig ist?

Gründe, (wieder) in die evangelische Kirche einzutreten. Wir, Kirchenvorstand und Gemeindepfarrer freuen uns, wenn Sie über den Eintritt in die Kirche nachdenken. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird der Kircheneintritt durch die Taufe vollzogen.

Wenn Sie früher Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche waren und dann ausgetreten sind oder einer anderen christlichen Kirche angehört haben, können Sie ohne weiteres wieder eintreten. Vereinbaren Sie mit dem Gemeindepfarrer vor Ort einen Termin. Der Kircheneintritt geschieht durch eine schriftliche Wiedereintrittserklärung und kann (muss nicht) durch einen öffentlichen Gottesdienst besiegelt werden.

Wenn Sie im Moment noch Mitglied einer anderen Kirche sind, dann müssen Sie vor einem Eintritt Ihren Austritt aus dieser Gemeinschaft erklären. Das geschieht beim zuständigen Standesamt.

Vorbereitung für einen Kircheneintritt

Bitte melden Sie sich im Pfarramt und vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Pfarrer. Bei diesem Gespräch geht es nicht darum, Ihren Glauben zu „prüfen“, sondern offene Fragen im Blick auf Ihren Eintritt zu klären. Bei diesem Gespräch wird ein Aufnahmeformular ausgefüllt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Daten über den Kirchenaustritt mit. Wenn Sie möchten, wird Ihr Kircheneintritt der gottesdienstlichen Gemeinde bekannt gegeben. (Es ist aber kein Muss).

Sollten Sie persönliche Gründe haben, sich nicht an den jeweiligen Gemeindepfarrer zu wenden, können Sie auch außerhalb der Kirchengemeinde in unsere Landeskirche eintreten:

Sie können sich gerne auch an die Kircheneintrittstelle in Nürnberg wenden

Kontakt zur Kircheneintrittsstelle

Tel.: 0911 – 2 14 15 16            kircheneintrittsstelle@eckstein-evangelisch.de

 

weiterführende Links

Kircheneintrittsstelle

Kirchenaustritt

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, aus der Kirche auszutreten, können Sie sich im Vorfeld auch mal an mich als Gemeindepfarrer wenden. Vielleicht hilft Ihnen ein Gedankenaustausch.

Aber den eigentlichen Kirchenaustritt müssen Sie im zuständigen Standesamt der Kommune erklären.

Sollten Sie diesen Schritt tun, dann danke ich Ihnen für die bisher gezahlte Kirchensteuer. Gerne können Sie auch nach Jahren wieder eintreten, sollten Sie es sich anders überlegen.

 

Wochenspruch